Sie edierte bei der EnerCom Kirchberg AG Unterlagen zum Stromverbrauch der Liegenschaft (pag. 173 ff.) und bei der PostFinance AG Kontoauszüge des Beschuldigten (pag. 234 ff.). Zudem beantragte die Polizei die rückwirkende Telefonüberwachung der beiden Mobiltelefonnummern des Beschuldigten (pag. 298 ff.). Zu berücksichtigen ist auch, dass der Beschuldigte bereits anlässlich der ersten Einvernahme vom 2. März 2016 ein plausibles Geständnis ablegte, welches er anschliessend in mehreren Einvernahmen bestätigte. Seine Aussagen waren detailliert, stimmig und nachvollziehbar.