99 Z. 136 ff.; pag. 111 Z. 78 ff.; pag. 116 Z. 46 ff.; pag. 119 Z. 192 ff.). Entgegen der Auffassung der Verteidigung sind die vagen Aussagen des Beschuldigten jedoch kein Indiz dafür, dass er jemanden decken wollte. Vielmehr deutet sein überdurchschnittlich hoher Stromverbrauch eher darauf hin, dass Beschuldigte die Indooranlage bereits seit ca. Juni 2011 betrieben haben könnte, und nicht erst seit Anfang 2015, wie er selber ausgeführt hat (vgl. pag. 98 Z. 90; pag. 100 Z. 193), was jedoch beweismässig offen gelassen werden muss.