408 Z. 26 f.). Die Polizei wurde auf die Anlage aufmerksam, weil es bei der Polizeiwache in C.________ mehrere Male nach Marihuana gerochen hat. Als die Polizei die nahegelegenen Objekte begutachtete, stiess sie am E.________ auf einen Keller, bei dem die Scheiben abgeschirmt waren und warme Luft herausströmte. Als Mieter der Räumlichkeiten konnte der Beschuldigte ausfindig gemacht werden (pag. 48). Die Polizei gelangte somit über die Indooranlage zum Beschuldigten als Mieter und nicht umgekehrt. Der Beschuldigte machte widersprüchliche Aussagen zur Frage, wann er sich entschieden habe, die «Wahrheit» zu sagen.