Die Aussage des Beschuldigten ist jedoch so originell, dass sie kaum erfunden sein kann. An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 28. Februar 2017 führte der Beschuldigte demgegenüber aus, in der Indooranlage sei ein Pass von F.________ und ein Kautionsvertrag gefunden worden. F.________, ein Albaner aus dem Kosovo, habe den Keller gemietet. Als er (der Beschuldigte) verhaftet worden sei, habe er das Ganze auf sich genommen, weil er Schuld daran gewesen sei, dass die Anlage gefunden worden sei. Er habe Angst gehabt und sei in Untersuchungshaft gekommen, wo er mit drei Albanern in der Zelle gewesen sei.