___ habe den Keller ab dem 2. Mai 2011 gemietet und eine Mietkaution von CHF 2‘500.00 bezahlt. Er sei aber unzuverlässig gewesen und habe die Miete nicht richtig bezahlt, deshalb habe er ihn rausgeschmissen. F.________ habe den Keller ein paar Monate gemietet (pag. 122 f. Z. 355 ff.). Er habe ein Verkaufsgeschäft und eine Bar machen wollen (pag. 123 Z. 372). Weiter gab der Beschuldigte an, im Keller habe es einen Zettel mit «Miete du Arsch» gehabt. Dies habe F.________ gegolten, weil er nicht bezahlt habe (pag. 123 Z. 373 f.).