6 Mietvertrag vom 15. April 2011 (pag. 192 ff.), die Eröffnungsunterlagen und ein Kontoauszug der PostFinance AG vom 3. Juli 2011 bis 7. März 2016 (pag. 235 ff.) sowie die rückwirkende Telefonüberwachung der beiden Mobiltelefonnummern des Beschuldigten (pag. 307 ff.). Weiter liegen die Aussagen von K.________ (pag. 83 ff.) und L.________ (pag. 89 ff.) vor. Es wird auf die entsprechenden Aktenstellen verwiesen.