die gewonnen Betäubungsmittel habe der Beschuldigte veräussern und damit Gewinn erzielen wollen; 2. indem er in der Zeit von ca. Winter 2015/2016 bis am 2. März 2016 in C.________ in der Anlage mindestens ca. 995 Hanfpflanzen zur Gewinnung von Betäubungsmitteln angebaut habe, um diese danach zu veräussern, was eine konsumfähige Betäubungsmittelmenge von mindestens ca. 19.9 kg ergeben hätte mit einem Umsatz von CHF 159‘200.00 bei einem Grammpreis von CHF 8.00 (pag. 364). Die Kantonspolizei entdeckte anlässlich der Hausdurchsuchung vom 2. März 2016 am E.________ in C.___