5 1. indem er in der Zeit von ca. Anfang 2015 bis ca. Winter 2015/2016 in der Anlage unter zwei Malen rund 1‘800 bis 2‘000 Hanfpflanzen zur Gewinnung von Betäubungsmitteln angebaut habe, was eine konsumfähige Betäubungsmittelmenge von mindestens ca. 36 kg ergeben hätte mit einem Umsatz von CHF 288'000.00 bei einem Grammpreis von CHF 8.00, wobei diese Hanfpflanzen verdorben seien; die gewonnen Betäubungsmittel habe der Beschuldigte veräussern und damit Gewinn erzielen wollen;