1. des erstinstanzlichen Urteils in Rechtskraft erwachsen. Von der Kammer zu überprüfen sind der Schuldspruch wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Sanktionspunkt, die Kostenverteilung, das Widerrufsverfahren betreffend das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 22. Mai 2013 und die Verfügungen Ziff. IV. 2. und 3. des erstinstanzlichen Urteils. Die Kammer verfügt dabei als Berufungsgericht über umfassende Kognition in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (Art.