3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Betreibungsregisterauszug) sowie ein aktueller Strafregisterauszug des Beschuldigten eingeholt (pag. 504 ff.; pag. 510 f.). Zudem wurde der Beschuldigte an der oberinstanzlichen Verhandlung kurz einvernommen (pag. 515 ff.). 4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte und begründete an der oberinstanzlichen Verhandlung namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 518):