2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 13. März 2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 429). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 13. Juni 2017 (pag. 464 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 3. Juli 2017 form- und fristgerecht die Berufung gegen das gesamte erstinstanzliche Urteil mit Ausnahme von Ziff. II. 1. (Nichtwiderruf der mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 13. Februar 2012 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 120.00;