1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) verurteilte A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) mit Urteil vom 28. Februar 2017 wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 11‘781.95 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung; pag. 422 f., Ziff. I. erstinstanzliches Urteil).