1. Zu einer Geldstrafe von 325 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend CHF 19‘500.00. Die Untersuchungshaft von 62 Tagen wird auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 4 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘800.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 30 Tage festgesetzt. 3. Zu den noch nicht liquidierten erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 23‘254.85. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3‘500.00. IV.