2.2. Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - 3 Haushaltsscheren mit BM Rückständen verschmutzt - 1 weisses Metallsieb 2.3. Ein Minigrip mit div. Bankkarten der Eheleute A.________ wird den Berechtigten nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben. 2.4. Die Pump Action Remington 870 (Serien-Nummer ________) inkl. zwei Patronen ist nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils zu Handen des Fachbereichs Waffen, Sprengstoff und Gewerbe der Kantonspolizei freizugeben.