Wird diese hypothetische Strafe um die rechtskräftige Strafe vom 25.2.2015 – das heisst um 12 Strafeinheiten – reduziert, ergibt dies eine Zusatzstrafe von insgesamt 355 Strafeinheiten. 25.9.2 Zur Höhe des Tagessatzes Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 aStGB).