46 Nach dem Gesagten sind von den rechtskräftig auferlegten 12 Strafeinheiten (12 Tagessätze Geldstrafe) praxisgemäss 2/3, ausmachend 9 Strafeinheiten, an die bisherige Strafe von 358 Strafeinheiten asperierend hinzuzurechnen. 25.9 Konkrete Strafe 25.9.1 Reduktion aufgrund retrospektiver Konkurrenz Damit beträgt die hypothetische Gesamtstrafe 367 Strafeinheiten. Wird diese hypothetische Strafe um die rechtskräftige Strafe vom 25.2.2015 – das heisst um 12 Strafeinheiten – reduziert, ergibt dies eine Zusatzstrafe von insgesamt 355 Strafeinheiten.