Eine Reduktion der Strafe um 90 Strafeinheiten erscheint angemessen. 25.8 Asperation mit der Strafe vom 25.2.2015 Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 25.2.2015 wegen Fahren ohne Haftpflichtversicherung und missbräuchlicher Verwendung von Ausweisen und/oder Kontrollschildern zu einer Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu CHF 70.00 verurteilt (zzgl. Busse wegen Fahrens ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder; pag. 1771).