Es dauert bis anhin rund sieben Jahre. Im Wesentlichen ist die lange Verfahrensdauer dem Verhalten des Beschuldigten zuzurechnen, der während hängigem Strafverfahren und sogar nach Untersuchungshaft weiter delinquierte und neue Indooranlagen aufbaute. Die Verzögerung im oberinstanzlichen Verfahren ist auf das kurzfristig eingereichte Gesuch des Beschuldigten um Wechsel der amtlichen Verteidigung zurückzuführen. Allerdings wurde das Urteil des Regionalgerichtes Emmental-Oberaargau vom 30.10.2014 mit Beschluss der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 9.2.2016 wegen schweren Verfahrensfehlern kassiert (pag.