Nach Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatkomponenten resultiert eine Strafe von 5 Strafeinheiten, die zu rund 50%, ausmachend 3 Strafeinheiten, zu asperieren ist. 25.6 Täterkomponenten Die Vorinstanz hielt zu den Täterkomponenten Folgendes fest (pag. 1622 ff., S. 39 ff. der Urteilsbegründung): Das Vorleben des Beschuldigten verlief unauffällig. Der Beschuldigte ist in G.________ geboren und auch dort aufgewachsen. Nach seiner Schulzeit absolvierte er eine Lehre als AI.________ (Einver-