43 huana anbaute und schliesslich erntete wirkt sich im Vergleich zu einem einmaligen Verkauf der fraglichen Menge verschuldenserhöhend aus. Der finanzielle und personelle Aufwand ist jedoch nicht mit einer Indooranlage gleichzusetzen bzw. deutlich geringer. Ferner bleibt zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte betreffend die ca. 100 Hanfpflanzen auf dem Maisfeld lediglich Anstalten traf, diese anzutransportieren. Dieser Umstand ist jedoch nicht dem Beschuldigten zuzurechnen.