Der Beschuldigte baute im Frühling 2011 in einem Maisfeld an und erntete ca. 100 Hanfpflanzen am 16.9.2011, wobei er Anstalten traf, diese abzutransportieren bzw. zu befördern. Der THC-Gehalt der sichergestellten Hanfpflanzen betrug 2.6 bis 3.8%. Vom vorgenannten Maisfeld transportierte der Beschuldigte weitere 54 Hanfpflanzen zu seiner Liegenschaft an der F.________strasse. Der THC- Gehalt dieser Pflanzen betrug 1.0 bis 1.9%. In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz (pag. 1621, S. 38 der Urteilsbegründung) war bei dieser Menge an Hanfpflanzen mit einem Ertrag von ca. 3 kg Marihuana zu rechnen.