Das subjektive Tatverschulden wirkt sich damit neutral auf das Verschulden aus. Nach Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatschwere resultiert eine Strafe von 180 Strafeinheiten, die zu 50%, ausmachend 90 Strafeinheiten, an die Strafe hinzuzurechnen ist. 25.4 Asperation für Ziff. 1.1 und Ziff. 1.2 der Anklageschrift (Outdoor und F.________strasse) 25.4.1 Objektive Tatkomponenten (objektives Tatverschulden) Der Beschuldigte baute im Frühling 2011 in einem Maisfeld an und erntete ca. 100 Hanfpflanzen am 16.9.2011, wobei er Anstalten traf, diese abzutransportieren bzw. zu befördern.