Der Beschuldigte lagerte am 13.10.2011 im Estrich der F.________strasse Hanfblüten und Hanfpflanzen mit einem Gesamtgewicht von 29.436 kg (inkl. Verpackung). Dabei handelt es sich um eine erhebliche Menge, wobei das genaue Nettogewicht und der Zustand der Pflanzen nicht näher bekannt sind. Die Pflanzen wiesen jedoch einen hohen THC-Gehalt auf (THC-Gehalt zwischen 3.1 bis 4.3%). Dem Beschuldigten wird einzig die Lagerung der Drogen zur Last gelegt. Das Verschulden liegt diesbezüglich weniger schwer als beim Anbau oder Verkauf dieser Menge Marihuana.