1620, S. 37 der Urteilsbegründung) kann bei 588 Hanfpflanzen und Stecklingen mit einem Ertrag von rund 11.8 kg Marihuana gerechnet werden (durchschnittlich 20 g pro Pflanze, pag. 195 ff.). Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) sehen für den Verkauf von 4-5 kg Marihuana durch einen nichtsüchtigen Händler eine Strafe von 75- 90 Strafeinheiten vor (S. 26). Zwar wurde durch den Betrieb der Indooranlagen das Marihuana noch nicht im Umlauf gebracht. Die Indooranlagen waren jedoch gestützt auf das Beweisergebnis nicht zum Eigenkonsum gedacht.