Innert eines Monats sei es jedoch dann nicht mehr gegangen, weil der Beschuldigte immer von seinem Material genommen habe. Er habe das aber nicht gewollt und dann habe es nicht mehr geklappt. Was der Beschuldigte nun in seinen Räumlichkeiten mache, wisse er nicht (pag. 575, Z. 146 ff.). Diese Aussagen bestätigte U.________ in der Einvernahme vom 18.1.2013 (pag. 578, Z. 23; pag. 578, Z. 22 f.). Sie hätten es am Anfang zusammen machen wollen. Dies sei aber nicht möglich gewesen, weil der Beschuldigte eine komische Einstellung gehabt habe (pag. 578, Z. 29 f.). Sie hätten zusammen «Stauden» anpflanzen wollen (pag. 578, Z. 41).