__ vorliegen: U.________ (Mieter der Wohnung im 2. Stock oben rechts, L.________weg) erklärte bei seiner polizeilichen Einvernahme vom 30.11.2012, die bei der Hausdurchsuchung gefundenen ca. 40 Hanfpflanzen im Zelt in seiner Wohnung würden ihm gehören (pag. 573, Z. 61 f.). Der Beschuldigte habe ihm oftmals geholfen, die Erde zu tragen, aber geerntet habe er immer selber (pag. 574, Z. 95 ff.). Mit dem Beschuldigten habe er einmal versucht, zusammen Marihuana anzubauen. Aber das habe nicht geklappt. Sie hätten zusammen angefangen. Innert eines Monats sei es jedoch dann nicht mehr gegangen, weil der Beschuldigte immer von seinem Material genommen habe.