640, Z. 113 ff.). Es habe ihm «den Ärmel reingenommen mit diesen Stecklingen» (pag. 641, Z. 136 f.). Auch später – nachdem er bereits behauptet hatte, die Hanfpflanzen würden einem Dritten gehören – erklärte der Beschuldigte zu U.________: «Wir haben uns einfach darüber (Hanfanbau) unterhalten und dann…Er hat plötzlich angefangen wegen dem Anbauen. Was wir genau besprochen haben, weiss ich auch nicht mehr genau. Ich habe dann gemerkt, dass es nichts wird. Es blieb eigentlich beim darüber sprechen. Man hat dann gar nichts gemacht» (pag. 655, Z. 232 ff.; vgl. auch pag. 944, Z. 29 ff.; pag. 1549, Z. 43 ff.). Es ist allerdings nicht nachvollziehbar, warum der Beschuldigte mit U._____