Der Beschuldigte erklärte, es sei niemand anderes an den Hanfindooranlagen beteiligt und er habe nichts verkauft. Er habe sich weder mit anderen Personen zusammen getan noch habe er darüber mit jemandem gesprochen (pag. 640, Z. 109 ff.). Zur Indooranlage am L.________weg sagte der Beschuldige anfänglich zudem explizit, U.________ sei an dieser nicht beteiligt gewesen (pag. 638, Z. 41). Er habe mit ihm nur einmal darüber gesprochen. Er habe U.________ gesagt, dass er ihm helfen könne, wenn er Sachen heben müsse, weil dieser an Krücken gehe. Aber er habe ihm auch gesagt, dass er damit nichts zu tun haben wolle (pag. 640, Z. 113 ff.).