% (Estrich F.________strasse, Asservat-Nr. 13-162.4, pag. 158) sowie 1.0 bis 1.6% (L.________weg, Asservat-Nr. 13-162.1, pag. 158). Auch in diesen Anklagepunkten liegt ein anfängliches Geständnis des Beschuldigten vor – dies obwohl er sich im Rahmen des Strafverfahrens bei früheren Einvernahmen bereits der Version eines Dritttäters bedient hatte. Kurz nach der Hausdurchsuchung vom 30.11.2012 führte der Beschuldigte am 5.12.2012 aus, die