_ abzugeben. Es ist schlicht unglaubhaft, dass es sich bei dieser SMS um einen Computerdeal gehandelt haben soll, zumal sich der Begriff «weed» eindeutig auf Marihuana bezieht und zudem in Grammeinheiten bestellt wird. Im Übrigen ist auch nicht glaubhaft, dass der Beschuldigte – der sich mehrmals als Hanfkenner ausgab und im Internet über Hanfsorten recherchierte – nicht gewusst haben will, was «weed» bedeutet. Selbst wenn der Beschuldigte nicht gewusst hätte, warum J.________ ihm eine solche Nachricht schrieb, stimmte er mit seiner Antwort eindeutig dem Verkauf bzw. der Abgabe zu. Hätte der Beschuldigte J.__