1.9. indem der Beschuldigte dem ihm bekannten J.________ in K.________ unter zwei Malen, davon ein Mal am / um den 21.10.2010, insgesamt 6 Gramm Cannabis verkaufte und unentgeltlich abgab, und indem er auch S.________, Z.________, R.________, AF.________, AG.________ und AH.________ zu unbekannten Zeitpunkten vor April 2011 in G.________ und anderswo entgeltlich und unentgeltlich unbekannte Mengen Cannabis abgab.