Es ist nicht überzeugend, dass er nicht von den Indooranlagen gewusst haben will, zumal der Hanfgeruch gemäss Anzeigerapport bereits beim Betreten des Hauses intensiv wahrnehmbar gewesen sei. Nach dem für ihn angeblich schockierenden Ausmass der polizeilichen Intervention auf dem Maisfeld, wäre zu erwarten gewesen, dass der Beschuldigte den Betrieb bzw. den Anbau der Anlagen in seinen Räumlichkeiten durch einen Dritten sofort unterbunden hätte.