11-12945.3, pag. 219), 6.0 bis 8.0% (Keller F.________strasse, Asservat-Nr. 11-12945.2, pag. 219) sowie 3.1 bis 4.3% (Estrich F.________strasse, Asservat-Nr. 11-12945.1, pag. 219). Die Stromabrechnungen der AC.________AG ergaben ferner gegenüber dem Vorjahr ab Januar 2011 einen beinahe doppelt so hohen Stromverbrauch für die Liegenschaft I.________(Ort) (pag. 106; pag. 226 ff.). Anfänglich legte der Beschuldigte auch betreffend diese Anklagepunkte ein Geständnis ab und machte relativ ausführliche Angaben zu den Indooranlagen.