16.2 Würdigung durch die Kammer Die Hausdurchsuchung vom 13.10.2011 im I.________(Ort) erfolgte aufgrund eines anonymen Hinweises. Nach der Hausdurchsuchung im I.________(Ort) gab der Beschuldigte gegenüber der Polizei spontan an, er habe bei sich zu Hause an der F.________strasse auch noch eine kleinere Menge Hanf gelagert. Daraufhin erfolgte eine weitere Hausdurchsuchung an der F.________strasse. Schon beim Betreten des Gebäudes habe gemäss Polizei ein starker Marihuanageruch wahrgenommen werden können.