1.6. indem der Beschuldigte ab Ende September 2011 (festgestellt bei der Hausdurchsuchung vom 13.10.2011) in G.________, Domizil A.________, F.________strasse, Keller, eine Hanfindooranlage betrieb bzw. 35 Hanfpflanzen, welche er u.A. zuvor in einem Waldstück, im sog. AE.________., gezogen hatte, und 186 Stecklinge besass, daneben in einem weiteren Raum einen Arbeitsplatz zur Verarbeitung der Pflanzen eingerichtet hatte. Der in den sichergestellten Hanfpflanzen festgestellte THC-Gehalt betrug zwischen 6.0 und 8.0 bzw. 1.2 bis 2.0 % (IRM Gutachten, 25.10.2011, Asservat 11-12945.2 und Asservat 11-12945.4);