Es ist nicht überzeugend, die Polizei auf jene Räume hinzuweisen, in welchen Hanfpflanzen versteckt waren, ohne anzugeben, dass diese einem Dritten gehören. Im Übrigen erklärte der Beschuldigte anfänglich ausführlich, warum er die Pflanzen auf dem Feld eingetopft hatte (vgl. Ausführungen unter Ziff. 14.2 hiervor). Entsprechendes wäre kaum zu erwarten, wenn der Beschuldigte nichts damit zu tun gehabt hätte. Wie bereits erwähnt erachtet es die Kammer als erwiesen, dass der Beschuldigte die Hanfpflanzen auf dem Maisfeld angepflanzt und geerntet hatte.