Später korrigierte der Beschuldigte allerdings seine Aussage und behauptete, die Pflanzen habe «irgendjemand» im Keller gehabt (pag. 942, Z. 41) bzw. auf Frage, wie der Hanf in seinen Keller gekommen sei, «diverse Leute» hätten Zutritt zu seinen Wohnungen gehabt. Die Räume seien frei zugänglich gewesen und man habe es gar nicht gemerkt, wenn jemand gekommen sei (pag. 1546, Z. 11 ff.). Auch hier sagte der Beschuldigte widersprüchlich und nicht nachvollziehbar aus. Es kann weitestgehend auf das bisher Gesagte verwiesen werden.