1.2. indem der Beschuldigte am 16.09.2011 in G.________, Domizil A.________, F.________strasse, Keller, im Besitz von 54 Hanfpflanzen war, welche er zuvor im vorgenannten Maisfeld, beim sog. H.________ angebaut, geerntet und nach seinem Domizil transportiert hatte. Der in den sichergestellten Hanfpflanzen festgestellte THC-Gehalt betrug zwischen 1.0 und 1.9 % (IRM Gutachten, 23.09.2011).