1176 ff.). Nach dem Gesagten erachtet die Kammer in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz (pag. 1603 f., S. 20 f. der Urteilsbegründung) den Sachverhalt gemäss Ziff. 1.1 der Anklageschrift als erstellt. 15. Zu Ziff. 1.2 der Anklageschrift (Hausdurchsuchung F.________strasse vom 16.9.2011) 15.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Gemäss Ziff. 1.2 der Anklageschrift wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (pag. 891): [Widerhandlung gegen das BetmG]