Das Verhalten des Beschuldigten würde keinen Sinn machen, wäre er davon ausgegangen, der Anbau und die Ernte des Hanfs seien legal. Das Verstecken des Sachentransportanhängers lässt vielmehr darauf schliessen, dass es dem Beschuldigten sehr wohl bewusst war, dass es sich um illegalen Hanf handelte. Hätte er sich nämlich effektiv vom Hanf auf dem Feld distanzieren wollen, hätte er vorsichtshalber wohl eher die Polizei avisiert, statt mit der Ernte zu beginnen, die Hanfpflanzen auszusondern und auf dem Sachentransporter zu lagern.