616, Z. 174 ff.). In der Folge blieb der Beschuldigte dabei, ein Dritter habe den Hanf auf dem Maisfeld angepflanzt (pag. 618, Z. 258 f.; pag. 619, Z. 306; pag. 941, Z. 40 f.; pag. 1544, Z. 39 ff.). Wie bereits ausgeführt ist das Aussageverhalten des Beschuldigten nicht überzeugend. Es ist nicht verständlich, warum der Beschuldigte – wären die Pflanzen effektiv von einem Dritten gewesen – dies nicht von Anfang an und konsequent ausgesagt hätte. Der Beschuldigte widersprach sich teilweise innerhalb von nur wenigen Sätzen. So erklärte er, er habe nur vom Hanf gewusst, dieser habe aber jemand