In den folgenden Einvernahmen bestritt der Beschuldigte, Hanf angebaut zu haben. Die Hanfpflanzen auf dem Feld würden jemand anderem gehören. Er habe nur so getan, als ob es seine seien, weil er kein grosses Theater gewollt habe (pag. 614, Z. 110 ff.). Der Beschuldigte erklärte nach einer Besprechung mit seinem Rechtsanwalt, er bleibe dabei, der Hanf auf dem Maisfeld sei von einer Drittperson angepflanzt worden und dieser habe ein Produkt zur landwirtschaftlichen Verwendung herstellen wollen (pag. 615, Z. 145 ff.). Er dürfe aber nicht sagen, wer diese Drittperson gewesen sei – man habe ihm gesagt, er dürfe keine Namen nennen (pag. 616, Z. 174 ff.).