In der folgenden Einvernahmen zeigte sich der Beschuldigte geschockt über das Ausmass der Strafverfolgung. Er erklärte, wenn er das gewusst hätte, hätte er das «Zeug’s» nicht am Tag vom Feld geholt (pag. 606, Z. 22 ff.). Mit dieser Aussage bestätigte er implizit, gewusst zu haben, dass es sich um illegalen Hanf handelte – er jedoch das Ausmass der Folgen unterschätzte. Er erklärte zudem im Widerspruch zu seinen früheren Aussagen, das Hanf auf dem Feld sei für «das Produkt» gedacht gewesen und dasjenige im Keller (vgl. Ziff. 15 ff. hiernach) für den Eigenkonsum (pag. 609, Z. 178 f.). In den folgenden Einvernahmen bestritt der Beschuldigte, Hanf angebaut zu haben.