586, Z. 74 ff.). Zwar gab der Beschuldigte in der ersten Einvernahme zu, den Hanf selbst gesät und geerntet zu haben. Allerdings versuchte er, die Angelegenheit herunterzuspielen. So überzeugt nicht, dass er eine solche Menge Hanf nur zum Eigenkonsum hätte pflanzen wollen. Im Übrigen würde sich diesfalls die Frage stellen, warum er – obwohl er bereits erkannt hatte, dass es «viel zu viele» Pflanzen waren – sich dennoch die Mühe machte, die noch nicht erntereifen Pflanzen in Töpfe umzupflanzen, um diese dann allenfalls am Waldrand stehen zu lassen. In der folgenden Einvernahmen zeigte sich der Beschuldigte geschockt über das Ausmass der Strafverfolgung.