585, Z. 61 f.). Zu den auf dem Feld eingepflanzten Hanfpflanzen erklärte der Beschuldigte sodann, er habe diese später gesetzt und sie seien bis jetzt noch nicht richtig gewachsen. Es habe ihn gereut, diese einfach wegzuwerfen. Darum habe er sie eingetopft. Er wisse aber nicht, was er mit diesen Pflanzen weiter gemacht hätte. Vielleicht hätte er sie auch einfach am Waldrand stehen lassen (pag. 587, Z. 127 ff.). Er habe einen Teil vom Hanf für den Eigenkonsum gebrauchen wollen. Nun sei es aber viel zu viel geworden und er habe sich noch nicht überlegt, was er mit dem restlichen Hanf hätte tun wollen (pag. 586, Z. 74 ff.).