_ seine Aussagen dahingehend ergänzt, dass auch er auf dem Bauernhof des Beschuldigten arbeiten gegangen sei. Er selber habe vom Beschuldigten nie etwas direkt in die Hand bekommen, das Gras hätten sie jeweils für verschiedene Arbeiten als Gruppe bekommen. Die anderen seien einfach rein und danach wieder mit Gras rausgekommen (pag. 948 Z. 11-27 und Z. 33-41). An der Hauptverhandlung vom 02.05.2017 im Verfahren PEN 16 60 hat R.________ dann erneut zu Protokoll gegeben, dass er und weitere Personen ab und zu beim Beschuldigten gearbeitet hätten und statt mit Geld mit Gras bezahlt worden seien (pag. 1542 Z. 2-3 und Z. 20-23). Das Gericht erachtet die Aussagen von R.___