R.________ hat an der delegierten Einvernahme vom 15.01.2013 bei der Kantonspolizei ausgesagt, dass er selber nie Cannabisprodukte vom Beschuldigten gekauft oder erhalten habe. Er glaube aber, dass die anderen, welche auf dem Bauernhof gearbeitet hätten, zwischendurch statt Geld Cannabis vom Beschuldigten erhalten hätten. Er habe dies nie selber gesehen, aber die anderen hätten es ihm gesagt (pag. 520 Z. 56-86, pag. 521 Z. 114-122). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 12.06.2014 im Verfahren PEN 13 270 hat R.________ seine Aussagen dahingehend ergänzt, dass auch er auf dem Bauernhof des Beschuldigten arbeiten gegangen sei.