_ bestätigt, dass er gesehen habe, wie der Beschuldigte Marihuana abgegeben und verkauft habe (pag. 950 Z. 16-19, pag. 1540 Z. 17-18, pag. 1541 Z. 14-18). Das Gericht erachtet S.________ grundsätzlich als glaubwürdig, so waren seine Aussagen mehrheitlich widerspruchslos und detailliert. S.________ konnte z.B. detailliert Auskunft über das Versteck des Marihuanas auf dem Bauernhof geben. So hat er bei der Polizei folgendes zu Protokoll gegeben: „Das war im Bauernhaus der Eltern.