an der Einvernahme vom 14.01.2013 bei der Kantonspolizei Bern ausgesagt, dass er gesehen habe, dass der Beschuldigte Marihuana verkauft bzw. unentgeltlich abgegeben habe. Das Marihuana sei wahrscheinlich verschenkt worden, er habe auf alle Fälle kein Geld gesehen. Dies sei im Jahre 2011, sicher vor April 2011, als sein Bruder noch gelebt habe, gewesen (pag. 498 Z. 29-39 und Z. 46, pag. 499 Z. 48-49, pag. 500 Z. 104-110). Anlässlich der Hauptverhandlung vom 12.06.2014 im Verfahren PEN 13 270 sowie anlässlich der Hauptverhandlung vom 02.05.2017 im Verfahren PEN 16 60 hat S.________ bestätigt, dass er gesehen habe, wie der Beschuldigte Marihuana abgegeben und verkauft habe (pag.