Auch bezüglich Herstellung des Produkts widersprach sich der Beschuldigte mehrfach. So sprach er zwischendurch auch immer wieder von sich selbst, der es habe herstellen wollen (pag. 652, Z. 109 ff.). Dies obwohl doch ein Dritter die Hanfpflanzen angebaut habe. Der Beschuldigte blieb folglich auch diesbezüglich nicht konsequent bei der Dritttäterschaft. Teilweise gab er auch wieder zu, selbst Gerätschaften für die Indooranlagen gekauft zu haben (pag. 652, Z. 125 f.).